AGB
Durchführung des Auftrages
Der Termin muss, ausser in dringenden Ausnahmefällen, mindestens am Abend vorher abgesagt werden.
Sollte der Hufbearbeiter einen Termin nicht wahrnehmen können, wird ein Ersatztermin angeboten.
Der Hufbearbeiter setzt voraus, dass sich das Pferd in einem entsprechenden Gesundheitszustand befindet und für die Bearbeitung in einem entsprechenden Pflegezustand ist.
Zusätzliche Reinigungen, welche viel Zeit in Anspruch nehmen, oder Pferde, die durch den Hufbearbeiter von der Weide geholt und die Hufe gereinigt oder gewässert werden müssen, werden mit 50.- pauschal in Rechnung gestellt.
Über gesundheitliche oder erzieherische ( Steigen, Beissen, Schlagen ) Probleme muss der Hufbearbeiter im Vorfeld informiert werden um die Bearbeitung entsprechend anpassen zu können. Bei Pferden, welche sich gefährlich verhalten, behält sich der Hufbearbeiter vor, den Termin kurzfristig abzusagen.
Das Pferd muss mindestens geführt werden können.
Die Anwesenheit des Besitzers, oder eine durch den Besitzer avisierte Vertretung, ist bei den ersten Bearbeitungen erwünscht.
Die enge Zusammenarbeit mit dem Behandelnden Tierarzt ist ausdrücklich der Wunsch des Hufbearbeiters. Gerade bei Hufrehe oder Arthrose ist eine Zusammenarbeit zielführend.
Über Krankheiten des Pferdes ( Druse, Infektionskrankheiten usw. ) muss der Hufbearbeiter zwingend vor Eintreffen am vereinbartem Ort, informiert werden.
Für Lohnausfall infolge nicht Information, haftet der Verursacher, Besitzer oder Halter des Pferdes.
Die Bearbeitung findet auf einem dafür angemessenen Platz, vor direkten Regen geschützt, statt.
Haftung
Für Schäden, die durch den Hufbearbeiter an Pferd und Sache entstehen, haftet der Bearbeiter. Für Schäden, die durch das Pferd, unsachgemässe Handhabung oder fahrlässigen Umgang erfolgen, haftet der Halter oder Besitzer.
Bezahlung
Die Bezahlung hat in Bar zu erfolgen
Gerichtsstand Schweiz
Änderungen dieser AGB
Ich, Sandro Baumgartner, behalte mir vor die Änderung der AGB/Preise, ohne Vorankündigung anzupassen und zu ändern.
Heitenried, Januar 2019